Allgemeine Geschäftsbedingungen

LUX TECH GmbH
Mainzer Straße 7-9
66111 Saarbrücken
Telefon +49 (0)681-9582644
Fax +49 (0)681-68570282

Allgemeine Lieferungs-, Zahlungs- und Leistungsbedingungen

I. Vertragsgrundlagen

1. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Lieferungs-, Zahlungs- und Leistungsbedingungen der LUX-TECH Lagertechnik und Trennwand GmbH (nachfolgend LUX-TECH genannt) für alle Geschäfte. Jeglichen entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn diese durch LUX-TECH schriftlich bestätigt wurden. Der Käufer darf Ansprüche aus den mit LUX-TECH geschlossenen Rechtsgeschäften nur mit Zustimmung von LUX-TECH abtreten.

2. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Ein Liefervertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn LUX-TECH nach Empfang der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgegeben hat.

II. Umfang der Lieferungen und Leistungen

1. Für den Umfang des Auftrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung, für den Umfang der Lieferungen und Leistungen ist der vom Besteller quittierte Empfangsschein maßgebend. Nebenabreden und Änderungen sowie die Zusicherung von Eigenschaften bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Hinsichtlich der Genauigkeit der Bestellung trägt der Käufer die Verantwortung.

2. Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Muster, Abbildungen, Zeichnungen sowie Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. LUX-TECH ist berechtigt, Änderungen, insbesondere hinsichtlich Konstruktion und Material vorzunehmen, ohne den Käufer vorher informieren zu müssen, soweit der Vertragsgegenstand und dessen Funktion nicht nachhaltig belastet oder verschlechtert wird.

3. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden; auf unser Verlangen sind sämtlich Unterlagen an uns zurückzugeben. Fertigungszeichnungen werden nicht abgegeben.

4. Statische Berechnungen werden auf Verlangen des Bestellers nur gegen besondere Vergütung abgegeben.

5. Erfordert eine Kunden-Anfrage eine über das Übliche hinausgehende besondere Bearbeitung und Beratung, so behalten wir uns die Berechnung einer angemessenen Vergütung vor.

6. Bestellerspezifische Einzel- und Sonderanfertigungen sind von vornherein vom Umtausch ausgeschlossen.

III Preise, Zahlungsbedingungen

1. Bei Lieferung zu Listenpreisen gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk zuzüglich Verpackung, Montage, Versicherung, Versand, Umsatzsteuer, Zölle u. ä. bzw. zuständigem Auslieferungslager; bei Export gelten unsere Preise frei deutsche Grenze bzw. bis zum deutschen Seehafen; sie schließen normale, nicht seemäßige Verpackung ein, nicht jedoch Montage und sonstige Nebenkosten. Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen, es sei denn, dass Gesetz bestimmt für den Einzelfall etwas anderes. Lieferungen erfolgen ab Werk gemäß incoterms 2000.

2. Soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, gewähren wir bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf den Netto-Warenwert 2% Skonto oder Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne jegliche Kürzung. Montage und Fracht sind stets ohne Skontoabzug. Die Hereinnahme von Wechseln oder Schecks bedarf der Zustimmung von LUX-TECH. Wechsel- und Scheckzahlungen werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung, wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.

4. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen und Kosten gemäß jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite gerechnet, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit oder etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Wir sind auch dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen.

6. Sämtliche Preise verstehen sich in EURO zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Sollten, gleichgültig aus welchem Grunde, Schwierigkeiten in der Transferierung des Rechnungsbetrages in die Bundesrepublik Deutschland auftreten, so hat uns der Besteller dadurch entstehende Nachteile zu ersetzen.

7. Die in unserer Auftragsbestätigung bzw. in unseren jeweils gültigen Preislisten festgelegten Preise setzen voraus, dass sich die Lieferungs- und Leistungsverhältnisse bei der Ausführung des Vertrages gegenüber den Verhältnissen, die bei Bestellung bzw. unserer Auftragsbestätigung vorlagen, nicht verändert haben. Dies gilt insbesondere für ordnungsgemäße Zugangs-, Orts- und Aufstellungsverhältnisse beim Besteller, entstehender Mehraufwand wird nachberechnet.

8. LUX-TECH berechnet die bei Vertragsabschluß vereinbarten Preise, die auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren basieren. Sollten zwischen Vertragsabschluß und der vereinbarten Lieferzeit sich diese Kostenfaktoren (insbesondere Material, Löhne, Energie, Fracht, Abgaben usw. ) ändern, so ist LUX-TECH berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen. Ist der Besteller nicht Kaufmann bzw. gehört der Vertrag nicht zum Betrieb seines Gewerbes, gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbarter Lieferzeit mehr als 4 Monate liegen.

9. Änderungen des Liefer- und Leistungsumfanges, insbesondere Konstruktionsänderungen, die nach der Auftragsbestätigung auf Wunsch des Bestellers verlangt werden, berechnet LUX-TECH zusätzlich.

10. Werden Preise frei Anlieferstelle (Verwendungsstelle, Empfangsstelle, Baustelle, Aufstellungsort) vereinbart, so verstehen sich diese einschl. Verpackung und Fracht, wobei einwandfreier Zugang, sofortige Abladung durch den Besteller und trockener sowie besenreiner Aufstellungsort vorausgesetzt werden.

11. Der Besteller hat für die diebstahlsichere Unterbringung der Liefergegenstände und des Montagegerätes zu sorgen; insoweit zu ersetzende Teile werden nachberechnet.

12. Bei Lieferung zu einem Gesamtpreis (sogenannten Objektgeschäften und für Einzel- und Sonderanfertigungen) ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises mit Zugang der Auftragsbestätigung und weitere 40% mit Zugang der Mitteilung der Lieferbereitschaft der Hauptteile fällig. Der Restbetrag von 10% ist mit Meldung der Fertigstellung, spätestens 14 Tagen nach Rechnungsdatum, zu zahlen. Wird die Lieferung nach Meldung der Lieferbereitschaft durch von uns nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise verzögert, werden die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten dem Besteller in Rechnung gestellt.

IV. Haftung und Gewährleistung

1. Alle in diesen Bedingungen nicht zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, z.B. aus einem Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Unmöglichkeit, Verzug, positiver Förderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und/oder unerlaubter Handlung - auch insoweit wie solche Ansprüche aus Gewährleistungshandlungen in Betracht kommen könnten - werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, im Übrigen werden sie auf Ersatz von Schäden an dem Liefergegenstand beschränkt.

2. Festgestellte Mängel hat der Besteller uns unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 8 Tagen nach Entgegennahme der Lieferung, bei nicht erkennbaren Mängeln 8 Tage nach Erkennbarkeit - schriftlich, ggf. telegrafisch, mitzuteilen.

3.a) Hat der Besteller ordnungsgemäß Mängelrüge erhoben und ist im Zeitpunkt der Lieferung der Liefergegenstand fehlerhaft oder fehlen zugesicherte Eigenschaften, so hat LUX-TECH unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche nach Wahl von LUX-TECH dem Besteller Ersatz zu liefern, nachzubessern oder zu mindern.

3.b) Für mitgelieferte fremdbezogene und nicht weiter verarbeitete Teile haften wir nur im Umfang der noch bestehenden Gewährleistungshaftung des Vorlieferanten. Mainzer Straße 7-9 66111 Saarbrücken Tel.: 0681/9582644 Fax.: 06 81 / 68 57 02 82

3.c) Von den durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir - sofern und soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes einschl. des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaues, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, die Kosten für etwa erforderliche Gestellung unserer Monteure und Hilfskräfte. Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten.

3.d) LUX-TECH übernimmt keine Gewährleistung für Schäden, die infolge von Einflüssen der Temperatur, der Witterung oder anderer Natureinflüsse oder chemischer, elektrotechnischer oder elektrischer Art ebenso infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Überlastung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten entstehen.

3.e) Für Schäden oder Unfälle, die durch gebrauchswidrige Benutzung entstehen, wird jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden. Der gleiche Haftungsausschluss gilt bei Selbstmontage von Regalen, sofern die Montage nicht entsprechend den Vorschriften durchgeführt wird.

3.f) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate für Lieferungen, Ersatzlieferung und Nachbesserungsarbeiten.

3.g) Die von LUX-TECH entsandten Beauftragten können nur Mängel feststellen, nicht aber mit Wirkung gegen LUX-TECH anerkennen.

3.h) Farbtonabweichungen bei Nachlieferungen sind kein Mangel im Sinne der Gewährleistung; Mängelbeseitigungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4. Soweit Schadensersatzhaftung gegenüber LUX-TECH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

V. Lieferzeit

1. Die Lieferfristen und -termine gelten stets nur annähernd.

2. Änderungen des Liefergegenstandes verändern die Lieferfristen und gelten erst nach unserer Auftragsbestätigung als angenommen.

3. Unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Bestellers haben wir, sofern der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesen oder anderen Abschlüssen uns gegenüber in Verzug geraten ist, das Recht, einseitig eine neue Lieferfrist oder einen neuen Liefertermin unter Berücksichtigung unserer Liefer- und Leistungsmöglichkeiten innerhalb unserer bestehenden Planung zu bestimmen.

4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns oder einem unserer Unterlieferanten eintreten. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Besteller zurücktreten.

VI. Entgegennahme und Gefahrenübergang

1. Nimmt der Besteller die Lieferung oder Leistung nicht termingerecht entgegen - gleich aus welchem Grund - ist LUX-TECH berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers nach Ermessen von LUX-TECH - auch im Freien - einzulagern unter Ablehnung der Verantwortung für Schäden jeglicher Art sowie die Lieferung und Leistung als erbracht zu berechnen, es sei denn, die nicht termingerechte Annahme ist durch LUX-TECH zu vertreten.

2. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen des Werkes, auch bei Versendung mit unseren LKW geht die Gefahr - einschließlich einer Beschlagnahme - auf den Besteller über. Dies gilt auch für Teillieferungen und auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Mainzer Straße 7-9 66111 Saarbrücken Tel.: 0681/9582644 Fax.: 06 81 / 68 57 02 82

3. Für Montageleistungen geht die Gefahr mit Beginn der Leistung auf den Besteller über.

VII. Sicherheiten

1. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von LUX-TECH (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen (einschließlich der noch laufenden Wechsel), insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die LUX-TECH, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

2. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, jedoch unter der Voraussetzung, dass er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den Ziffern 4 - 5 auf uns übergehen. Unser Eigentumsvorbehalt erlischt im Falle der Weiterveräußerung erst mit Zahlung des Kaufpreises durch den Abnehmer des Bestellers an LUX-TECH. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Trifft der Besteller mit seinem Abnehmer eine Kontokorrentvereinbarung, die Forderungen aus der Weiterveräußerung nicht unmittelbar bei uns vertragswidrigerweise entstehen lassen, so gilt die Forderung, die zugunsten des Bestellers aus dem Kontokorrentverhältnis entsteht, schon jetzt als an uns abgetreten.

3. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an LUX-TECH abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang der Sicherung wie die Vorbehaltsware.

4. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller, zusammen mit anderen - nicht von LUX-TECH verkauften - Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe unseres Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.

5. Der Besteller ist berechtigt, gemäß Ziffer 3-4 abgetretene Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. LUX-TECH wird von dem Widerrufsrecht nur in den in Ziffer III.5 genannten Fällen Gebrauch machen. Zur Abtretung der Forderung ist der Besteller in keinem Fall befugt. Auf Verlangen von LUX-TECH ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an LUX-TECH zu unterrichten und LUX-TECH die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Saarbrücken. Gerichtsstand ist Saarbrücken.

IX. Anwendung deutschen Rechts und deutscher Sprache

Für alle Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht. Streitigkeiten, gleich aus welchem Grund, sind in deutscher Sprache auszutragen.

X. Teilunwirksamkeit

Sind einzelne Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam.

XI. Abnahme und Montageleistungen

1. Nach Meldung der Fertigstellung hat eine Abnahme - auf unser Verlangen auch in Teilabschnitten - unverzüglich auf Kosten des Bestellers zu erfolgen.

2. Kommt es innerhalb von 12 Werktagen nach Meldung der Fertigstellung nicht zu einer Abnahme aus von LUX-TECH nicht zu vertretenden Gründen, so gilt die Leistung mit Ablauf des 12. Werktages als abgenommen.

3. Hat der Besteller die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt.

4. Etwa vorhandene Mängel berechtigen den Besteller nur dann, die Abnahme zu verweigern, wenn sie die Gebrauchsfähigkeit der Leistung erheblich beeinträchtigen.

XII. Zutrittrecht für Überwachungsbeamte

Der Abnehmer und Verwender von gütegesicherten Lagerregalen und Regaleinrichtungen verpflichtet sich, Beauftragten der Überwachungsorgane jederzeit Zutritt zu den Aufstellungsorten zu gewähren; eine Überprüfung erfolgt im Rahmen der Güteschutzgewährung und ist für den Abnehmer bzw. Verwender kostenlos.

XIII. Datenschutz

Name, Adresse und zur Bearbeitung nötige Angaben werden nach dem Datenschutzgesetz gespeichert.

LUX-TECH Lagertechnik und Trennwand GmbH. Saarbrücken, 10. Mrz. 2010

Einkaufsbedingungen

I. Vertragsgrundlagen

1. Mit Angebotsabgabe - bzw. bei erstmaliger Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit uns, nach Erhalt und Annahme unserer ersten schriftlichen Bestellung - erkennt der Verkäufer mit der Annahme der ersten Bestellung verbindlich an, dass für unsere Bestellungen hinsichtlich von ihm zu erbringender Lieferungen und Leistungen, auch wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich darauf berufen, ausschließlich die nachstehenden Bedingungen gelten. Jegliche Geschäftsbedingungen des Verkäufers haben für uns keine Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen und sie auf etwaigen Angeboten des Verkäufers abgedruckt sind oder diesen in sonstiger Form beilegen. Die Geltung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches über den Handelskauf wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Angebote erfolgen für uns kostenlos und unverbindlich. Sie haben unserer Anfrage genau zu entsprechen und müssen auf Abweichungen hiervon deutlich sichtbar hinweisen. (§§ 373 bis 381 HGB)

3. Aufträge und Bestellungen verpflichten uns nur dann, wenn diese von uns rechtsverbindlich unterzeichnet sind. Insbesondere bedürfen jegliche mündlich wie auch fernmündlich erteilten Aufträge zu ihrer Rechtswirksamkeit einer nachträglichen schriftlichen Bestätigung durch uns. Gleiches gilt bei nachträglicher Änderung des Auftrages. Bestätigt der Verkäufer einen von uns erteilten Auftrag nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt desselben schriftlich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Verkäufer deswegen irgendwelche Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüche zustehen. Geht einer Bestellung unsererseits kein besonderes Angebot des Verkäufers voraus - so wenn wir beispielsweise eine Bestellung aufgrund eines generellen Lieferungs- und Leistungsverzeichnisses des Verkäufers abgeben -, gilt die Bestellung zu den damit aufgeführten Bedingungen als angenommen, wenn der Verkäufer sie nicht innerhalb von 4 Tagen ab Zugang der Bestellung uns gegenüber ausdrücklich schriftlich ablehnt.

4. Der Verkäufer ist an seine uns unterbreiteten Angebote, falls nichts anderes ausdrücklich schriftlich mit uns vereinbart ist, für einen Zeitraum von einem Monat - gerechnet ab Zugang des Angebotes bei uns – gebunden. Die vom Verkäufer in seinem Angebot angegebenen oder in Bezug genommenen Kalkulationen, Maße, Gewichte, Berechnungen, Versandkosten und dergleichen werden von ihm ausdrücklich zugesichert. Alle zwischen Angebot und Lieferung, aus welchen Gründen auch immer eintretenden Preissenkungen, hat der Verkäufer uns in vollem Umfang gutzubringen, im Übrigen gelten die vereinbarten Preise als Festpreise.

II. Bestellungen

Bestellungen sind mangels abweichender vertraglicher schriftlicher Vereinbarung fracht- und spesenfrei an den von uns angegebenen Ort - Erfüllungsort - zu liefern. Der Verkäufer haftet für alle Transportschäden, insbesondere solche infolge mangelhafter Verpackung. Die Gefahr im Sinne des §446 BGB geht erst zu dem Zeitpunkt auf uns über, in dem die bestellte Ware an dem von uns angegebenen Ort ausgeladen und von uns in Empfang genommen worden ist. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware auf Mängel, Fehlmengen und dergl. zu untersuchen, vielmehr gelten insoweit die Gewährleistungsbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im Falle mangelhafter Lieferungen sind wir jedoch, unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, berechtigt, nach unserer Wahl Lieferung mangelfreier Ware oder Beseitigung der Mängel durch den Verkäufer zu verlangen oder die Mängel auf Kosten des Verkäufers selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen.
Der Verkäufer hat uns den Versandtag jeder Lieferung wenigstens 4 Tage vorher schriftlich anzuzeigen. Eine Überlieferung ist grundsätzlich nicht statthaft. Erfolgt jedoch eine Überlieferung, steht es uns frei, diese zu genehmigen. Mangels schriftlicher Genehmigung gilt die Überlieferung als abgelehnt. Im Falle der Genehmigung sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder den Tagespreis oder den Preis zu zahlen, der in dem Vertrag vereinbart ist, auf den hin die Überlieferung erfolgte. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Aufbewahrung einer Überlieferung geltend zu machen.

III. Ausführung der Bestellung

1. Bestellungen sind vom Verkäufer mangels besonderer schriftlicher Vereinbarung unverzüglich nach Zugang auszuführen. Dies gilt auch, wenn unsere Bestellung aufgrund eines generellen Lieferungs- und Leistungsverzeichnisses des Verkäufers erfolgt und hierin eine andere Lieferfrist bestimmt ist. An abweichende Lieferfristen des Verkäufers sind wir nur bei unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung gebunden. Vereinbarte Lieferfristen rechnen vom Tage des Zugangs der Bestellung an.
Erkennt der Verkäufer, dass er nicht rechtzeitig liefern kann, hat er uns dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und voraussichtlichen Dauer der Verzögerung anzuzeigen. Uns bleibt es vorbehalten, der Verzögerung schriftlich zuzustimmen, oder von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Unterbleibt die rechtzeitige Lieferung aus einem vom Verkäufer zu vertretenden Umstand, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Erklären wir uns schriftlich mit einem späteren Liefertermin einverstanden, sind wir berechtigt, den entstandenen Verzögerungsschaden geltend zu machen.

2. Der Verkäufer gewährleistet, dass alle an uns erfolgenden Lieferungen in seinem uneingeschränkten Eigentum stehen, insbesondere keinem Eigentumsvorbehalt, keinem gesetzlichen Pfandrecht, keiner Pfändung oder Verpfändung unterliegen, dass an ihnen auch kein sonstiges Recht besteht und er somit über sie uneingeschränkt verfügungsberechtigt ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, uns alle aus der Verletzung dieser Gewährleistung entstehende Schäden zu ersetzen.

3. Wir behalten uns eine frachtfreie Rücksendung der wiederverwendbaren Verpackung vor und beanspruchen in diesem Falle Gutschrift in Höhe von 4/5 des uns belasteten Betrages.

IV. Geheimhaltung

Die von uns zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Fotos, Muster und Modelle sind in jedem Falle für die Lieferung maßgebend. Sie bleiben unser Eigentum und sind nach Erledigung dieses Auftrages zurückzugeben. Verbleiben die Unterlagen beim Verkäufer, so sind diese sorgfältig aufzubewahren. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Von uns dem Verkäufer zur Verfügung gestellte Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht nachgebildet oder vervielfältigt und auch nicht an Dritte weitergegeben werden. Dasselbe gilt für Teile, die nach unseren Vorgaben hergestellt wurden.

V. Arbeiten beim Auftraggeber

Bei Übertragung von in unserem Werk auszuführenden Arbeiten ist zu beachten, dass die zu stellenden Arbeiter vom Verkäufer gesetzlich versichert sein müssen und dass die Kosten für alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen in den Preisen unserer Bestellung enthalten sind. Alle mit dem Auftrag und seiner Durchführung in Zusammenhang stehenden Haftpflichtansprüche gehen zu Lasten des Verkäufers.

VI. Rücktritt / Aufrechnung

1. Wenn gegen den Verkäufer eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme erfolglos durchgeführt oder die Eröffnung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder die Eröffnung abgelehnt ist, oder dass er mit seinen Gläubigern einen allgemeinen außergerichtlichen Forderungsvergleich betreibt oder geschlossen hat, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass dem Verkäufer deswegen irgendwelche Ansprüche gegen uns zustehen, vielmehr haftet der Verkäufer uns für alle aus dem Rücktritt entstehende Schäden.

2. Der Verkäufer ist vorleistungspflichtig, kann sich also nicht auf die Einrede des nichterfüllten Vertrages nach §320 BGB berufen. Der Verkäufer ist auch nicht berechtigt, die Erfüllung seiner Lieferpflicht mit der Begründung ganz oder teilweise zurückzuhalten, dass ihm aus anderen Verträgen noch Forderungen gegen uns zustehen, vielmehr hat er diese Forderungen in gesonderten Verfahren gegen uns geltend zu machen. Hält der Verkäufer dessen ungeachtet eine von ihm zu erbringende Leistung zurück, haftet er uns für allen daraus entstandenen Schaden.

3. Wir sind berechtigt, gegen sämtliche Forderungen des Verkäufers mit sämtlichen uns gegen diesen zustehenden Forderungen aufzurechnen bzw. bis zur Erfüllung einer bestehenden Lieferverpflichtung des Verkäufers die Erfüllung seiner sämtlichen Forderungen gegen uns zu verweigern. (Zurückbehaltungsrecht)

VII. Zahlungsbedingung

Der Verkäufer hat uns über die von ihm erfolgten Lieferungen unverzüglich unter genauer Bezeichnung seines Angebotes sowie unserer Bestellung eine detaillierte Rechnung in 2-facher Ausfertigung zu erteilen. Ist eine sofortige Rechnungserteilung nicht möglich, bitten wir um Zusendung einer Versandanzeige. Der Sendung ist unbedingt ein Lieferschein bzw. Packzettel beizulegen. Auf allen Unterlagen sind unsere Bestellnummern und -zeichen zu vermerken. Unsere Versandart- und Versandweg-Vorschriften sind vom Verkäufer genau zu beachten. Rechnungen über eingegangene Waren bzw. abgeschlossene Leistungen, die vom 1. bis zum 10. des Monats bei uns vorliegen, werden am 25. des gleichen Monats mit 3% Skonto oder am 25. des Folgemonats netto bezahlt. Rechnungen, die vom 11. bis zum 31. des Monats bei uns eingehen, werden am 25. des Folgemonats netto bezahlt.

VIII. Kundenschutz

Für aus Anlass dieses Vertragsabschlusses dem Verkäufer bekannt werdende Kunden sichert er uns vollen Kundenschutz für die Dauer von zwei Jahren zu. Sollte der Verkäufer hiergegen verstoßen, hat er uns den dreifachen Betrag unseres entgangenen handelsüblichen Verdienstes aus jeder nachgewiesenen Direktlieferung zu zahlen.

IX. Teilunwirksamkeit

Sollte irgendeine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen oder des Vertrages, dessen Bestandteil sie bilden, sich später als unwirksam herausstellen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, und anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige rechtswirksame Regelung als gewollt und erklärt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung und des ganzen Vertrages unter Berücksichtigung von Treu und Glauben, der Verkehrssitte sowie der im gleichartigen Geschäftsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche am nächsten liegt.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Saarbrücken. Gerichtsstand ist Saarbrücken.

XI. Anwendung deutschen Rechts und deutscher Sprache

Für alle Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht. Streitigkeiten, gleich aus welchem Grund, sind in deutscher Sprache auszutragen.